AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
photoart Petra Baumann
Am Bahndamm 3b
65620 Waldbrunn 5
1. Durch seine Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen an. Diese gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für von uns durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Eingeräumte Sonderkonditionen oder zusätzliche Leistungen sowie abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn diese vom Fotografen schriftlich anerkannt werden.
2. Alle gefertigten Aufnahmen in Form von Fotos oder Dateien sind geschützte Werke im Sinne des Urheberschutzgesetzes. Jeder Abdruck oder Vervielfältigung der von uns erstellten Fotografien bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Bilder dürfen nur mit Nennung des Firmennamens in Zeitschriften, Zeitungen und Prospekten veröffentlicht werden. Bei unterlassenem, unvollständigem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist das Nutzungshonorar in doppelter Höhe zu zahlen. Copyright- Aufdrucke sowie Firmenaufkleber auf der Rückseite der Aufnahmen dürfen nicht entfernt werden.
3. Bilder, die wir zur Auswahl an den Kunden übergeben sowie in Rechnung gestellte Bilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma photoart Baumann.
4. Eine Manipulationen unserer Fotos durch Foto-Composing, Scannen oder Montage zur Erstellung eines neuen Werkes ist grundsätzlich nicht erlaubt oder bedarf der schriftlichen Einwilligung des Fotografen.
5. Das Retuschieren und Umsetzen der Bilder in S/W, Sepia oder BI-Color unterliegt der künstlerischen Freiheit des Fotografen. Aufwendige Retuschen, Freistellungen und das Anfertigen von Kollagen werden, laut schriftlichem Angebot, gesondert berechnet.
6. Dem Kunden stehen bei Überschreitung eines von uns angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, ausgenommen der Lieferverzug erfolgte durch grob fahrlässiges Handeln der Firma photoart oder eines unserer Lieferanten.
7. Negative und Dateien bewahren wir ohne Gewähr auf, sie werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Haftung in Form von Ersatz erfolgt nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlich verschuldetem Schaden. Der Auftraggeber muss sie gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer versichern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf die Auslieferung von neuem Filmmaterial, wobei weitere Ansprüche ausgeschlossen sind.
8. Der Auftraggeber muss berechtigt sein, Reproduktionen, die er in Auftrag gibt, zu vervielfältigen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Betriebssitz des Fotografen.